Foltern und foltern lassen
Buchbesprechung über Alfred W. McCoy, der die Folter-Forschung und -Praxis von CIA und US-Militär in den letzten 50 Jahren untersuchte.
Stichworte: Menschenrechte
Von Tom Cassee

Mit diesem Buch wird klar, dass die bekannt gewordenen Folterskandale keinesfalls auf mangelnde Disziplin oder persönliche Verfehlungen einzelner Soldaten zurückzuführen sind. In den bekannt gewordenen Fällen von Abu Ghraib und Guantánamo Bay handelt es sich nicht um einmalige Vergehen von Militärs, sondern vielmehr um routinemässige und erforschte Praxis. So verstörend das Lesen auch sein mag, das Buch von McCoy ist ein wichtiges Buch.
*erschienen im Jahr 2005 im Verlag Zweitausendundeins
«Die Grenzen der Solidarität»
(aw) Weshalb setzt sich die Schweiz nicht stärker für die Rechte der von den US-Behörden entführten und gefolterten Menschen ein? Gibt es in der Schweiz überhaupt eine humanitäre Tradition, welche die Achtung der Menschenrechte über die politische Opportunität stellt, oder ist sie bloss eine Legende? Mit dieser Frage befasst sich ein kürzlich erschienes Buch von Jon Fanzun, Vorstandsmitglied Menschenrechte Schweiz (www.humanrights.ch)
Jon A. Fanzun, Die Grenzen der Solidarität. Schweizerische Menschenrechtspolitik im Kalten Krieg. Zürich, Verlag Neue Zürcher Zeitung, 2005
Faxaffäre und die Schweiz
(tc) Nach der Schweizer «Fax-Affäre» stellt die GSoA folgende Forderung an die Schweizer Politik
- Keine Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten, die nachweislich Menschenrechte verletzen (zum Beispiel die CIA). Keine Verwendung von Informationen, die durch Folter gesammelt wurden.
- Unverzügliche Veröffentlichung von Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen.
- Stärkerer Einsatz der Schweiz für die internationale, uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte. Menschenrechtsverletzungen müssen verurteilt werden, auch wenn Schweizer Wirtschaftsinteressen berührt sind.
- Stärke demokratische Kontrolle der Schweizer Geheimdienste.
- Kein Strafverfolgung von Medien, welche «geheime» Dokumente veröffentlichen. Schon gar nicht durch die Militärjustiz.

